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Musterkaufvertrag (auch für Möfs)


fahrerlaubnis/führerschein
    zur begrifflichkeit: der führerschein ist das papier/dokument, das auskunft über erworbene/erteilte fahrerlaubnisse gibt.

    derzeit - und wohl auch noch bis auf weiteres - dürfen inhaber der fahrerlaubnis klasse 3/B grundsätzlich nur fuffies fahren, wenn sie sich motorisiert auf zwei rädern fortbewegen wollen...
    - es sei denn, die fahrerlaubnis wurde vor dem 01.04.1980 ausgestellt...
    (- klingt nach Aprilscherz, ist aber definitiv keiner... :-[)
    - in diesem feldversuch sollte das interesse der deutschen an einer erweiterten fahrerlaubnis geprüft werden...
    - wer 1995 bereits eine geeignete fahrerlaubnis hatte, war also mindestens 33jahre alt...
    - nachdem am genannten Datum aber nicht gerüttelt wird, können die potentiell begünstigten dieser regelung naturgemäß nur immer weniger werden... :-[
    - wer aber einerseits - dort wo keine geschwindigkeits-begrenzung besteht -
     - einen sportwagen mit 350 sachen über die autobahn jagen...
    oder aber auch
     - jederzeit 11t über deutsche straßen steuern darf...
    und
     - über einen längeren zeitraum (sieben jahre) auch schon bewiesen hat, daß dabei keine erhöhte gefährdung für seine mitmenschen ausgeht...
    - für den sollte das verfahren, um auch motorräder mit bis zu 198ccm hubraum/120km/h höchstgeschwindigkeit fahren zu dürfen, deutlich vereinfacht werden.
    daher bitte ich um unterstütung meiner fuffi-tours-initiative 125er fahren nach sieben Jahren Klasse 3/B.
    weitere initiativen: wer rasen will, sucht wohl eher nach motorrädern mit mehr als 400ccm hubraum...


versicherungskennzeichen
    im gegensatz zu echten motorrädern, tragen fuffies keine nummernschilder (amtliches kennzeichen), sondern nur ein versicherungskennzeichen.
    - dieses muß jährlich zum 1.März durch ein neues ersetzt werden, womit sich auch gleich wieder die nummer ändert.
    dennoch kann der halter anhand der vergebenen nummer identifiziert werden.
    die buchstaben-kombination gibt dabei auskunft über die versicherungsgesellschaft.
    zudem wechselt die farbe: auf schwarz folgt hellblau, dann grün, dann wieder schwarz...

    die fuffi-versicherung ist eine pflicht-haftpflicht-versicherung.
    d.h.: nur mit einem versicherungskennzeichen ist das fahrzeug für den straßenverkehr zugelassen, und der zum versicherungskennzeichen zugehörige versicherungsnachweis ist wiederum nur unter vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis für das fahrzeug gültig.
    - ergo sollten ABE und VN immer gemeinsam mitgeführt werden.
    - da die ABE aber auch eigentumsnachweis ist, verbietet sich ein verbleib am/im fahrzeug.
    aber auch im geldbeutel, rucksack oder in einer brieftasche kann ein unverschuldeter verlust nicht ausgeschlossen werden...
    - deshalb würde ich zum mitführen einer fotokopie raten...
    in der Vespa-ABE steht ausdrücklich, daß das mitführen einer kopie bereits ausreicht...!
    diesen passus vielleicht auf der kopie hervorheben... :-)
    - im bedarfsfall kann man dann ja immer noch die originale nachreichen...

    ein ärgernis: egal ob Leicht-MoFa (bis 20km/h), MoFa (bis 25km/h), fuffi (40, 45, 50 oder 60km/h) oder krankenfahrstuhl...
    - der versicherungs-beitrag für das kennzeichen ist - pro versicherungs-gesellschaft - immer derselbe!
    trotzdem ist der versicherungsschutz fahrzeug-gebunden (an die FhrGstl-Nr)! :-[
    wer mehrere fuffies sein eigen nennt, müßte jedes fahrzeug einzeln versichern, auch wenn er selbst ja immer nur eines fahren kann...
    einzige alternative: ein rotes überführungs-kennzeichen (doch! gibt's auch für fuffies! :-))
    dies beschränkt die bewegungsfreiheit jedoch auf (wie der name schon sagt:) überführungs-, probe- und ausfahrten, sowie "ausfahrten zur förderung des kaufinteresses"...
    - ist also nicht unbedingt geeignet für die tägliche fahrt zur arbeit... :-[
    - und das bei fast doppelten kosten (gegenüber dem einfachen VKZ in der jeweils aktuellen "modefarbe")...! :-[
    zusätzlich ärgerlich: erst ab der altersklasse "25plus" gibt's das VKZ ab 50EURo (sonst etwa 70EURo) bloße haftpflicht...
    (2005: 55EURo, 105EURo mit TK ohne SB bei WGV - ohne altersbegrenzung!)
    - eine 125er läßt sich sogar noch günstiger versichern und durch die option eines saison-kennzeichens lassen sich die versicherungs-kosten sogar noch weiter reduzieren...!
besondere verkehrszeichen
    von 1985(?) bis 2001 durfte eine fuffi 50km/h schnell fahren.
    eine fuffi ist kein MoFa, darf also offiziell keine radwege benutzen.
    in der praxis wissen die ordnungshüter aber durchaus, daß - zumal auf viel befahrenen strecken - die gefahr, daß eine fuffi verunfallt, auf einem rad-weg deutlich geringer ist, als wenn das fahrzeug auf der fahrbahn fährt, wo es eigentlich hingehört.
    - das kann natürlich nur solange toleriert werden, solange der fuffi-lenker durch sein fahrverhalten zu erkennen gibt, daß er bedingungslos bereit ist, jenen verkehrs-teilnehmern vorrang einzuräumen, für die rad- und fuß-wege eigentlich geschaffen wurden.

    generell gilt ja: "wo kein kläger, da kein richter."...

    zeichen 331: kraftfahrstraße
    zeichen 331
    klassischerweise darf eine fuffi auch keine kraftfahrstraßen und autobahnen benutzen.
    zum befahren einer kraftfahrstraße oder autobahn muß das fahrzeug aber - bauartbedingt - schneller als 60km/h sein (können/dürfen).
    - eine Simson darf aber nur bis zu 60km/h schnell sein, und fällt somit gerade mal wieder aus dem rennen.
    - auf kraftfahrstraßen innerhalb geschlossener ortschaften, wo ohnehin zumeist ein tempo-limit von 60km/h besteht, werden die alten Simsons i.d.r. jedoch geduldet.
    schließlich darf ein landwirtschaftliches nutzfahrzeug, auch wenn es seine erlaubten 65km/h wegen zuladung nicht mehr erreicht, immer noch auf kraftfahrstraßen fahren!
    aus der praxis kann ich aber bestätigen, daß derartige nutzfahrzeuge, wenn sie tatsächlich nur knappe die 60km/h "schnell" dahinfahren, einem PKW-fahrer, der mit 120km/h unterwegs ist, verdammt schnell entgegen kommen... :-[
    sicherlich kommt der gemeine PKW-fahrer an einem zweirad leichter vorbei als an einer landw. zugmaschine, dennoch meine ich, daß diese regelung durchaus ihre berechtigung hat (und vielleicht auch mal auf die erwähnten landw. nutzmaschinen anwendung findet...)
    - ob das fahren mit einer fuffi, auf kraftfahrstraßen außerhalb geschlossener ortschaften, überhaupt spaß und sinn macht, ist sowieso eine andere frage.

    eine KFS wird immer nur durch das zeichen 331 definiert!
    es gibt durchaus und noch immer straßen mit mehreren fahrspuren in eine fahrtrichtung, die keine KFS sind...!
    ebenso gibt es KFS mit nur einer fahrspur pro fahrtrichtung...!
    innerhalb geschlossener ortschaften gilt auch auf KFS grundsätzlich eine erlaubte höchstgeschwindigkeit von 50km/h...!
    (- diese wird jedoch meistens durch das zeichen 274 entsprechend erhöht! :-))
Betriebserlaubnis und ABE
    ABE: kurzform für "Allgemeine BetriebsErlaubnis"...
    damit ist normalerweise der "wisch" gemeint, den man als fuffi-fahrer immer mitführen soll...
    - hierin werden - allgemein - jene technischen eckdaten aufgeführt, für die seinerzeit eine "erlaubnis für den betrieb auf öffentlichen straßen" erteilt wurde.
Tuning
    immer wieder wird behauptet, daß tuning an einer fuffi nicht erlaubt sei...
    dem liegt zumeist nur ein einfacher irrtum zugrunde.
    "tuning" wird dabei gleichgesetzt mit "schnellermachen"...
    - dies ist insofern falsch, als "tuning" eigentlich "abstimmen" bedeutet.
    - natürlich verlangt der steck-umbau auf einen zylinder mit größerem hubraum ein neuerliches abstimmen...
    - naheliegenderweise zunächst des vergasers (bedüsung, ggf. auch querschnitt)...
    - um die leistung eines sog. "rennsatzes" auch ausschöpfen zu können, sollte man auch einen dazu passenden auspuff montieren...
    - wenn das fahrzeug dadurch dann auch wirklich schneller fährt, sollte man desweiteren über eine abstimmung von fahrwerk (stoßdämpfer) und bremsen nachdenken...
    all dies ist durchaus noch legal...!
    - nicht legal ist lediglich das fahren auf öffentlichen straßen mit einem derart umgebauten gefährt mit einem Verischerungskennzeichen als quasi-zulassung...!!!
    - weil eben die BE durch die umbau-maßnahmen erloschen ist und damit der vorgeschriebene versicherungsschutz nicht mehr besteht!

    natürlich kann man versuchen solche umbauten per einzelgutachten auch für den straßenverkehr zuzulassen.
    - aber dieser weg ist lang, beschwerlich und vor allem: teuer! :-[
    (- vielleicht ist das aber auch ganz gut so... :-))

    ein bekannter, der vom tuning lebt, meinte mal: "tuning heißt abstimmen. in unserer firma wird das fahrzeug auf die wünsche des kunden abgestimmt.
    - wobei die abstimmung mit den finanziellen möglichkeiten des kunden häufig der schwierigste teil ist...
    "
    - häufig sind das deshalb "nur" optische maßnahmen: reifen, räder, kotflügel-verbreiterungen, andersfarbige beleuchtungseinrichtungen, tieferlegung, usw...
    - viele dieser dinge sind aber - aus gutem grund! - eintragungspflichtig, d.h. müssen vom TÜV (bzw. DEKRA) begutachtet und abgenommen werden...
    - oder besitzen wiederum eine eigene ABE (das lohnt sich aber nur bei massen-teilen)...

    optisches tuning führt bei fuffies eher selten zum erlöschen der BE...!
    - wahl der reifen (- natürlich in den vorgegebenen abmessungen... ;-), spiegel, bremshebel, griffe, ...
    - auch beim lackieren läßt sich noch einiges gestalten
    - evtl. kritisch könnten stoßdämpfer sein...
    - also immer die original-teile aufheben...!
    - beleuchtungs-einrichtungen (rückleuchten, blinker) müssen nach DIN(?) geprüft und zugelassen sein...
    - das sind zwar wohl noch die meisten auf dem markt, immer mehr sind es aber nicht...! :-[
    - eine UBB (UunterBodenBeleuchtung) ist im öffentlichen straßenverkehr auch nicht erlaubt (auch wenn niemand so recht weiß, wen das stören könnte... :-[ )

    tuning kann aber auch in richtung sparsamkeit gehen...
    - die methoden hierfür gehören allerdings in eine rechtliche grauzone, sind quasi nur halb-legal...
    - solange die zulässige höchstgeschwindigkeit dabei nicht überschritten wird, gilt wohl weiter "wo kein kläger, da kein richter."...
    - darauf verlassen kann - und sollte - man sich aber nicht...

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