dass Anspruch und Wirklichkeit auseinanderdriften, ist in der heutigen Zeit schon fast zur Normalität geworden.
jedoch scheint es mir keinen Lebensbereich zu geben, in dem dies so deutlich zutage tritt, wie im Bildungs- und im Verkehrs-(un)Wesen.
dabei - meine ich - würde manche Regelung im Verkehrswesen, durch Gebrauch des gesunden Menschenverstandes eigentlich überflüssig.
den gesunden Menschenverstand gebrauchen zu können, setzt allerdings eine gewisse Bildung voraus.

Thesen für eine bessere Verkehrspolitik

1. Fahrerlaubnis - Führerschein
1976 (3.) und 1977 (4. Klasse) hatte ich im Rahmen des Verkehrserziehungs-Unterrichts die Gelegenheit (naja, ein bißchen Zwang war schon auch dabei) einen "Fahrrad-Führerschein" zu erwerben.
- dazu wurde jeweils ein provisorischer Verkehrsübungsplatz mit Verkehrszeichen und sogar einer Ampel auf einem Sportplatz aufgebaut, wo wir das richtige Abbiegen (mit Schulterblick und Handzeichen) und andere wichtige Verhaltensweisen praktisch üben konnten.
damals hieß es noch, dieser "Führerschein" würde irgendwann sogar mal Pflicht werden.

nein! ich will keine Führerscheinpflicht auch für Fahrräder (und Skateboards, und Skates, und, und, und, und irgendwann auch noch für Laufschuhe). aber mir scheint, dass dieses Projekt eingeschläfert wurde, obwohl es sicher nicht das schlechteste war.

ein solcher Führerschein sollte den Status eines "Freischwimmers" haben; ein Befähigungsnachweis, auf den sein Besitzer zu recht stolz sein kann!
ich möchte aber davon ausgehen können, dass spätestens ein zehn-jähriger weiß, dass wenn er bei Dunkelheit, ohne Licht, auf der linken Straßenseite Fahrrad fährt, er sich dabei nicht nur selbst gefährdet sondern auch noch grob fahrlässig verhält (und, auch wenn er selbst noch nicht strafmündig ist, zumindest eine Vorstellung davon hat, welche Konsequenzen sich aus einem solchen Verhalten ergeben können).

den Fahrrad-Führerschein erwarb man noch über eine praktische Prüfung.
dann gehörte ich zu den ersten Jahrgängen, die zum Führen eines MoFas eine Prüfbescheinigung benötigten.
auch dies wurde uns wiederum an der Schule - diesmal als Wahlfach - angeboten.
praktische Übungen - gefördert von den örtlichen Geldinstituten - auf freiwilliger Basis, allerdings erst, nachdem wir unsere MPB hatten!
Kostenpunkt: 15DM (incl. der Kosten für ein Paßbild!)
das war 1982.
Fuffis (50ccm mit Versicherungskennzeichen) durften eigentlich nur 40km/h schnell sein.
- die meisten übersprangen zwar die 50km/h-Marke, aber ein MoFa fuhr i.d.R. schon in etwa so schnell, wie eine Fuffi durfte.
der alte "Vierer" war gerade (1.4.1980) zugunsten des "1b" de facto abgeschafft worden.
- wer eine Fuffi fahren wollte, sollte den - gut 600DM teuren - 1b machen, der ihn dann aber zum Führen eines - nahezu unbezahlbaren - "80er" LeichtKraftRades berechtigt hätte.
wie sich später herausstellte, waren diese "80er" LKR ein typisch deutscher Alleingang.
somit war der 1b - für den großteil der Jugendlichen - eigentlich uninteressant.
wer sich überhaupt ein motorisiertes Gefährt leisten konnte fuhr eben MoFa mit knapp 40km/h.

ab 1985 durften Fuffis dann gnädigerweise 50km/h, und damit doppelt so schnell wie ein MoFa sein.
und ein MoFa brauchte keine Pedale mehr um überhaupt ein MoFa sein zu können!
- der weg war offen, für die heute recht beliebten MoFa-Roller.
1990 wurde dann die DDR von der damaligen BRD annektiert (auch wenn die offizielle Geschichtsschreibung etwas anderes behauptet) und wir standen Fuffis gegenüber, die nicht nur 60km/h schnell sein durften, sondern das teilweise schon seit über 20 Jahren waren...!

der "Wessi" nennt das Dokument, das ihn zum Führen eines Kraftfahrzeugs berechtigt "Führerschein" (und nicht selten hat man bei vielen den Eindruck, dass dieser Schein trügt).
der "Ossi" spricht von der "Fahrerlaubnis".
dieser kleine Unterschied führt aber zu einem großen psychologischen Unterschied: der Wessi erwirbt - einmalig - ein Dokument, dass ihn zum Führen eines KFZ berechtigt. - wird der Führerschein eingezogen, verliert er damit nur das Dokument, das seinen Rechtsanspruch auf Führen eines KFZ begründet!
nachdem er ja aber nicht die notwendigen Kenntnisse verliert, kann man ihm doch eigentlich den "Rechtsanspruch" auf Fahrerlaubnis nicht verwehren.
für den Ossi ist dagegen eigentlich klar, dass die von Staats wegen gegebene Erlaubnis ein KFZ zu führen, an dem Dokument hängt, das Auskunft über die bereits erlangten Klassen gibt, und mit dem Dokument auch wieder entzogen werden kann.

das sollte aber doch eigentlich nur für die Geburtjahrgänge vor 1985 so gelten.
seither sollte doch eigentlich klar sein, wie oben schon formuliert, dass der Führerschein nur Auskunft gibt über bereits erworbene Fahrerlaubnis-Klassen. wenn ich dann aber in diversen Zweirad- und Verkehrs-Foren schmökere, sehe ich, dass das Jungvolk speziell in dieser hinsicht abgrundgleiche Lücken hat.
dabei wäre eine Vorbereitung auf dieses Thema - etwa ab dem 12.Lebensjahr (6.Klasse) - doch sicher nichts Verkehrtes.

2. MoFa - das Fahrrad mit Hilfsmotor
eigentlich war die Fahrzeugklasse MoFa schon zu meiner Zeit ein Anachronismus.
kannte zu meiner Zeit schon kaum jemand mehr eine VeloSolex - die man als Urmutter aller MoFa gelten lassen kann - hatten die MoFa meiner Jugend doch nur noch wenig mit echten Fahrrädern gemein.
an ein Vorwärtskommen ohne den Motor, der doch eigentlich nur eine unterstützende Hilfe sein sollte, war bei den meisten Modellen doch gar nicht zu denken!
aber immerhin sah man unseren MoFa auch noch an, dass sie nur für Geschwindigkeiten um die 30km/h ausgelegt waren.
moderne MoFa werden üblicherweise als Roller verkauft und sind üblicherweise - wie schon zu meiner Zeit - nur gedosselte Fuffis.
- und als solche haben sie nicht selten sogar schon Scheibenbremsen!
(OK, das haben MountainBikes auch!)
die Aussage, ein Mofa wäre generell nicht für höhere Geschwindigkeiten ausgelegt, verliert durch solche Konzepte schwer an Glaubwürdigkeit.
zumal, wenn wir dann im Urlaub Kinder sehen, die nicht nur jünger sind, sondern auch noch auf Fahrzeugen durch die Ortschaften jagen, die technisch jenseits von Gut und Böse sind.
- Fahrzeug-Typen, die bei uns angeblich nicht schneller als 25km/h sicher fahren können, werden dort - teilweise auch von Erwachsenen - mit gut 60km/h auf schlechteren Straßen als hierzulande üblich - und dazu häufig auch noch überladen - gefahren!
selbst wenn man dann noch an den Verschleiß denkt: können diese Menschen sich wirklich einen erhöhten Verschleiß an Teilen leisten?
natürlich wissen wir dabei nicht, wie legal das wirklich ist, was wir da sehen.
bleibt aber doch die Frage, weshalb man in Deutschland durch Fahren mit einem entdrosselten MoFa-Roller bereits eine Straftat begeht, während man das schon im europäischen Ausland ganz offensichtlich deutlich lockerer nimmt.
eine Helmpflicht besteht häufig erst seit dem Jahr 2000, wird aber häufig sehr nachlässig gehandhabt und verfolgt.
und trotzdem sterben die leute nicht wie die Fliegen!
denke ich aber an den Verkehr in Paris oder Rom, fällt es mir schwer zu glauben, dass wir in Deutschland eine tatsächlich höhere Verkehrsdichte zu bewältigen haben.
- und dass sich dies nur mit den bekannten Règlements erreichen ließe.
(wobei die Fragestellung eigentliche doch wohl eher lauten sollte, inwieweit die derzeit gültigen Regeln dazu überhaupt noch in der Lage sind.)
warum legt man in der Schule, wenn die Kinder in diesem "kritischen" Alter sind, nicht - bspw. im Fach "Wirtschaft und Recht" - einen Schwerpunkt aufs Verkehrsrecht?
- am besten gleich mit internationalem Vergleich.
dabei könnten die Youngsters auch gleich mal erfahren, dass die vermeintlich größeren Freiheiten in Italien mit deutlich höheren Versicherungs-Prämien - bei vergleichsweise noch immer niedrigeren Löhnen - als hierzulande üblich, erkauft werden.
(wobei dieser Schuß scheinbar nach hinten losgegangen ist: weil die Versicherung so teuer war, musste woanders gespart werden.
wie üblich war das wieder mal die Sicherheit...
(und wenn man für die Versicherung für's MoFa schon mehr zahlt als für ein 150er Motorrad, möchte man mit denen doch zumindest annähernd mithalten können!) also wurde in Italien zusätzlich auch noch eine Art HU - der Colaudo - auch für Fuffis eingeführt. aber was hat sich tatsächlich geändert?)


3. die Fuffi - jetzt mit 45km/h
angeblich verdanken wir diese unsägliche 45km/h-Regelung den Briten, denn sie entsprächen in etwa den dort geltenden 30mph.
Da möchte man doch gleich loswettern: "die sollen erst mal das metrische System übernehmen und lernen, auf der rechten Straßenseite zu fahren! dann lassen wir sie vielleicht auch dabei mitreden, wie hier auf dem Kontinent gefahren werden soll!"
ein anderes Gerücht besagt, der Anachronismus MoFa solle fallen und an seine Stelle die Fuffi mit 45km/h treten.
da fragt man sich allerdings, warum um eine derart frohe Kunde so allumfassend Stillschweigen bewahrt wird?
vor dem Hintergrund einer Ersetzung des Typs MoFa wäre gegen die 45km/h-Begrenzung grundsätzlich ja nichts einzuwenden.
nur fehlt uns hierzulande leider eine Kultur des langsam-Fahrens, wie bspw. in den USA, wo man mit 55mph sogar brav durch die Wüste tuckerte (immerhin wurde diese starre Regelung sogar dort mittlerweile schon gelockert).
im Gegenteil!
- hier stellt man Schilder auf, die die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 Sachen reduzieren, damit die leute dort wenigstes weniger als 50 Sachen schnell fahren!
(vielleicht sollte man sich generell mal fragen, wozu man Regeln erläßt, wenn sich hernach doch niemand daran hält?!) deshalb kann man eine Fuffi hierzulande immer nur mit schlechtem Gewissen fahren: entweder man hält den ganzen nachfolgenden Verkehr auf.
- oder man hat etwas getan - was man eigentlich nicht hätte tun dürfen - damit das eben nicht mehr vorkommt!
ein sicheres fahren mit 45km/h wäre allenfalls innerorts möglich, wenn die zulässige höchstgeschwindigkeit dort auf 40km/h reduziert würde.
aber selbst dann würde der "gemeine Auto-Lenker" eine Fuffi weiterhin auch innerorts und teilweise gefährlich überholen.

bei den Deutschen nagt der Umstand, sich die Fahrgeschwindigkeit von einem langsamer fahrenden Fahrzeug diktieren lassen zu müssen, scheinbar schwer am Selbstbewußtsein.

die neuen Minicars werden derzeit von den Medien als Schleicher verrissen.
dass man auf Landstraßen ohnehin nur 100km/h schnell unterwegs sein darf, nach durchschnittlich 8km eh wieder durch eine geschlossene Ortschaft fährt und auf diesen Straßen auch jederzeit mit landwirtschaftlichen Zügen rechnen muss, die sogar mit nur 20km/h "dahinschleichen" und - weil mit zwei Anhängern deutlich länger - noch schwieriger als 'ne Fuffi zu überholen sind, wird dabei gern unterschlagen!
generell aber scheint bei den Deutschen der Umstand, sich die Fahrgeschwindigkeit von einem langsamer fahrenden Fahrzeug diktieren lassen zu müssen, doch schwer am Selbstbewußtsein zu nagen.
warum ist das so?!
was kann man dagegen tun?!

4. Erwerb einer Fahrerlaubnis
ich halte Willkür bei den Prüfern für ein eher seltenes Phänomen.
- ganz ausschließen kann man's freilich nie.
die Führerschein-Prüfer aber sehen den Prüfling nur während der relativ kurzen 15 bis 25 Minuten der Prüfung.
wenn ich sehe, welche Leute einen Führerschein bekommen, muss ich teilweise an der Menschenkenntnis der Prüfer zweifeln.
- oder aber die schauspielerischen Fähigkeiten dieser Leute bewundern.
oder die Erlangung einer Fahrerlaubnis ist tatsächlich nur eine Frage des Geldes, dass der Anwärter ausgeben kann und auszugeben bereit ist.
(und wo Geld kein Thema ist, kann man den FS ja auch bspw. in den USA machen.
- wenn's hier so gar nicht klappen will.)


warum gibt es kein Einspruchverfahren gegen die Erteilung einer Fahrerlaubnis - z.B. wegen Fehlens der geistigen Reife - durch Nachbarn und Lehrer?
bzw. ein Fürsprache-Verfahren?
will heißen, ein Anwärter braucht mindestens einen, zwei oder fünf Fürsprecher - möglichst keine Verwandten (was ggf. schwierig zu überprüfen ist) - die den Erwerb der genannten FE befürworten.
so hätte mancher 14-jähriger vielleicht auch wieder einen Grund, sein Sozial-Verhalten zu überdenken und in eine mehr sozial verträgliche Richtung zu lenken.
und wenn er nur für einen alten Mitbürger gelegentlich Botengänge übernimmt, nur damit ihm dieser den "Wisch" ausfüllt und unterschreibt.
das ist doch allemal besser, als wenn er versuchen würde, alten Damen die Handtasche zu stehlen, weil er ja - solange noch nicht 14 - gerichtlich nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann.

und wenn man die Pappe dann mal hat?
was motiviert uns, uns weiterhin kooperativ im Straßenverkehr zu verhalten?
ja, beim "Führerschein auf Probe" muss man zunächst mit Nachschulung (= zusätzliche Kosten) rechnen, wenn man die geltenden Regelungen überschreitet.
- aber auch dazu muss man ja erst mal überhaupt erwischt werden!
(und dieses Risiko scheint doch relativ gering zu sein.)
es gibt keinen positiv-Bonus für kameradschaftliches Verhalten im Straßenverkehr!
dass wir mit gegenseitiger Rücksichtnahme schließlich alle besser und sicherer ans Ziel kämen - wenn denn alle mitmachen würden - ist doch nur ein frommer Wunsch, eine Vermutung bzw. Hoffnung, keinesfalls gesichertes Wissen.
(woher auch, wenn so viele noch immer nicht wissen, weshalb es Sommer- und Winter-Reifen gibt?!)
und wem soll dieser Traum Lohn genug sein?!
wie soll dieser Traum - der doch wohl ewig nur Utopie bleiben wird - die paar Sekunden aufwerten, die man durch rücksichtsloses Fahren gewinnen könnte oder auch nur zu gewinnen meint?

selbst die Versicherungen, die größten Kostentreiber beim Autofahren halten sich da bedeckt.
Vielfahrer tragen - mit höheren Versicherungs-Prämien - zwar ein höheres Unfall-Risiko, werden aber nach einem Jahr mit 30000km in Ihrem SchadensFreiheits-Rabatt genauso zurückgestuft, wie jemand, der in diesem Jahr nur 12000km gefahren ist.
wenn die Jahreslaufleistung so maßgeblichen Einfluß auf die Höhe der Versicherungsprämie haben kann, warum nicht auch auf die SchadensFreiheits-Klasse?

sinnig ist ja auch die Regelung wonach man die praktische Prüfung zum Erwerb einer FE zwar bis zu vier Wochen vor Erreichen des Mindestalters ablegen kann, bei Erfolg aber nach wie vor bis zur Vollendung des Mindestalters warten muss.
soll der Führerschein nicht belegen, dass der Inhaber geistig und körperlich in der Lage ist ein KFZ verantwortlich zu führen?! - welchen Unterschied machen da 4 Wochen?! wenn die Prüfung von einem heimlichen Rowdy bestanden wurde, muss er halt 4 Wochen warten, bis er "die Sau raus lassen" kann.
wirklich ändern tut sich damit an der Gesamt-Verkehrs-Situation nichts!
es wurde lediglich eine weitere Möglichkeit für einen positiv-Bonus versiebt.

richtig angedacht - von den Medien aber leider völlig falsch dargestellt - war die "erweiterte Fahrasbildung ab 17".
- "Grundausbildung" durch eine Fahrschule, und Üben bis zur Prüfung unter Anleitung eines erfahrenen Fahrers.
die PKW-HaftPflichtVersicherung wird eh teurer, wenn ein Familienmitglied die Volljährigkeit erreicht.
(es sei denn, man kann glaubhaft versichern, dass der Nachwuchs nicht mit diesem Fahrzeug fahren wird.
- und wenn, dann aber ohne Versicherung-Schutz!
- wovon sicher wieder alle Beteiligten profitieren...)
ich meine, damit kann die Versicherung dann auch die kurze Phase der erweiterten Fahrausbildung mittragen!

ein reines Fahrschulfahrzeug wird immer teurer im Unterhalt sein als ein privater PKW.
bisher überläßt man die Gewöhnung an verschiedene Antriebskonzepte allein dem Überlebenswillen des jeweiligen Fahranfängers.
(ja viele kommen aus der Fahrschule, und wissen noch nicht mal das es "Untersteuern" und "Übersteuern" überhaupt gibt, geschweige denn, was das konkret sein soll!)
ich bin auch nicht glücklich darüber, dass die Leute ihre Fahrstunden auf einem 65PS-Golf "absitzen" und - nach bestandener Prüfung - dann sofort einen BMW (mit Heckantrieb und mehr als doppelter Leistung!) fahren dürfen! und das bei einer Motor-Elektronik, wo die - fahrerabhängige, zeitweilige - Drosselung auf bspw. 90PS nur eine Frage der Software und der Codierung eines Zündschlüssels ist!
(andererseits ist die Anschaffung eines auch für Fahranfänger geeigneten Fahrzeugs ja durchaus planbar.)
allerdings müßte bei einem derartigen "Stufenführerschein" der Wechsel in die nächsthöhere Fahrzeugklasse unkomplizierter als durch eine - teure - komplette Fahrausbildung möglich sein.
dies wäre jedoch eine Gelegenheit, einen positiv-Bonus anzubieten.
- und Verstöße könnten dann auch nicht mehr nur mit dem Entzug sämtlicher Fahrerlaubnisse - sondern mit der Streichung nur für einzelne Fahrzeug-Klassen - geahndet werden.

5. das Training
wir haben im Mathe-Unterricht im Rahmen des Stoffgebiets "lineare Optimierung" berechnet, bei welcher Geschwindigkeit man - unter Einhaltung des erforderlichen Sicherheitsabstandes - die meisten Fahrzeuge durch einen Tunnel (= beliebiger Streckenabschnitt) schleusen kann.
ich hab zwar nie kapiert, wie man zu dem ergebnis kam, aber ich weiß, dass wir 60km/h herausbekommen haben.
heute würde man vielleicht eher eine Tabellen-Kalkulation bemühen.
aber auch Schwellenwerte wie "Aufprall bei 50km/h entspricht einem Sturz aus zehn meter Höhe" sollten eigentlich jedem bekannt sein, der ein motorisiertes Fahrzeug führen will.
ich meine, wer würde freiwillig von einem 10m-Turm auf eine Betonfläche springen?
aber in einem Auto, mit 50km/h unterwegs, glauben die meisten wohl doch, dass ihnen eigentlich nichts Ernstes passieren könnte.

warum hat man nur so selten die Möglichkeit die Folgen eines definierten Crashs mitzuverfolgen?
- Schrottplätze und Schrotthändler mit denen man über diverse Schadensbilder diskutieren kann, werden auch immer seltener.
leider gibt es nur wenig Anzeichen, dass das Experiment einer Berliner Fahrschule, Fahrschüler mit Schrottautos absichtlich in andere Schrottfahrzeuge (mit 30km/h!) hineinfahren zu lassen, Schule machen könnte.

wo sind dann die Möglichkeiten, Geschwindigkeit - eigentlich Beschleunigungen - wirklich zu erfahren?
- in stillgelegten Kiesgruben, auf stillgelegten Flughäfen, Bauplätze ohne Baubetrieb...

ich finde es eher erschreckend, dass junge Menschen eine Fahrerlaubnis erhalten, dabei aber kaum eine Vorstellung davon haben, dass es überhaupt verschiedene Antriebskonzepte gibt, geschweige denn worin die Unterschiede bestehen.
- kaum Ahnung davon, was ABS und ESP überhaupt sind, geschweige denn, was sie tun bzw. eigentlich tun sollten.
um die Prüfung zu bestehen reicht es ja, Driften zu vermeiden (im Stadt-Verkehr bei 50km/h ohnehin wohl kaum ein Problem).
viel interessanter (und aussagekräftiger) bezüglich der Fahrtauglichkeit wäre jedoch die Reaktion in Grenz-Situationen (Ausfall der Bremsen zum Beispiel).
natürlich kann - und darf - ein Fahrschul-Fahrzeug das nur bedingt ermöglichen.

was spricht eigentlich gegen den Einsatz von Simulatoren, wie sie in der Flug-Ausbildung schon längst Gang und Gäbe sind?
meines Wissens trainiert auch die Polizei mit Fahr-Simulatoren.
sie haben den Vorteil, dass der Fahrschüler eine grundsätzliche Vorstellung von höheren Geschwindigkeiten, unterschiedlichen Antriebskonzepten und sogar Pannen erhält, ohne dass die Fahrschule dafür die verschiedenen Fahrzeuge vorhalten - und unterhalten - muss.
- vom deutlich geringeren Unfall-Risiko ganz zu schweigen!
wie man sich dann tatsächlich im Verkehr bewegt, oder gar ein Rad wechselt, kann man dann ja immer noch mit einem konventionellen Fahrzeug - unter Anleitung eines erfahrenen Führerschein-Inhabers - lernen.
das Fahrzeug muss ja nicht unbedingt der Fahrschule gehören.

6. meine Vorschläge
1.
Förderung von lokalen, gemeinnützigen Vereinen für Verkehrserziehung und Verkehrsausbildung.
2.
Verkehrserziehung schon im Kindergarten (in Kooperation mit den o.g. Vereinen).
3.
Fahrrad-Führerschein mit dem Status eines "Freischwimmers" (erwerbbar auch bei den o.g. Vereinen) ab der 3.Klasse.
4.
wiederholte Vertiefung des Themas Verkehrsrecht (Wirtschafts- und Rechts-Lehre) sowie Fahr-Physik (Physik) im Rahmen des Schulunterrichts (Lehrplan) ab 5.Klasse.
- Erste-Hilfe-Kurse im Sport-Unterricht.
5.
Erstausbildung für Fuffi (Klasse M - theoretische und praktische Ausbildung für 45km/h) ab 14 Jahre.
- nach Möglichkeit durch Fürsprecher.
- durch Fahrschulen oder o.g. Vereine.
- Entscheidung durch Ausbildungsträger, ob - im Falle des Falles - eine bereits erteilte FE wieder entzogen werden soll, bzw. durch welche Maßnahmen sich der "Delinquent" die Erhaltung seiner FE "erarbeiten" kann.
da eher wenige Fuffis "quer durch Deutschland" gefahren werden, scheint mir hierzu eine eher lokale Lösung sogar durchaus legitim.
natürlich müßte der Entzug einer solchen FE (unter Angabe des Grundes) auch zentral registriert werden, damit man bei Verlust derselben nicht einfach nur zum nächsten Ausbidungsträger rennen kann.
6.
Erst-Ausbildung Klasse A1 für Hunni (ca. 100ccm, ca. 100km/h schnell) ab 16 Jahre.
- Ausbildung grundsätzlich über Fahrschulen.
- Ermöglichung einer vergünstigten Ausbildung auf dem eigenen, privaten LKR.
(- mit Pflichtübungen auf Fahrzeugen mit anderen Antriebskonzepten.)
die Kosten der Fahrausbildung sollten sich am aktuellen Benzinpreis orientieren.
(- z.B. 50 Tankfüllungen à 7l...)
7.
Klasse S ab 16 für mehrspurige Fahrzeuge (muss sich erst noch in der Praxis bewähren).
8.
Erst-Ausbildung für PKW/Kleintransporter ab 18 Jahre.
- Ausbildung grundsätzlich über Fahrschulen.
- Ermöglichung einer vergünstigten Ausbildung mit dem eigenen, privaten PKW (ggf. bereits ab 17 - im Sinne der "erweiterten Fahrausbildung").
- anfänglich begrenzt auf 75PS/2,8t zul. Ges.Masse.
- später 120/3,5t und 200PS/5t.
- Erwerb der entsprechenden nächsthöheren Fahrerlaubnis - zunächst auf Probe - nach jeweils drei Jahren durch Antrag (Prüfung im Zentral-Register und Ermittlung der tatsächlichen Fahrpraxis).
- wahlweise auch Antrag auf Erteilung einer FE Klasse A1 (ebenfalls "auf Probe").
wer eine erweiterte FE - z.B. beruflich für eine höhere Gewichtsklasse - benötigt, kann diese natürlich auch in einer Erst-Ausbildung erwerben, bei der er dann auch auf einem entsprechenden Fahrzeug geschult wird.
9.
weiter differenzierter Stufen-Führerschein für Krad ab 18 Jahre.
- Ausbildung grundsätzlich über Fahrschulen.
- Ermöglichung einer vergünstigten Ausbildung auf dem eigenen, privaten Motorrad.
- bei Bestehen der FE Klasse A1: Möglichkeit der Antragstellung "auf Probe" ab 19.
- anfänglich begrenzt auf 250ccm.
- später 500 und 750ccm und dann unbegrenzt.
- Erwerb der entsprechenden Fahrerlaubnis - zunächst auf Probe - nach jeweils drei Jahren durch Antrag (Prüfung im Zentral-Register und Ermittlung der tatsächlichen Fahrpraxis).
10.
Prüfung für die Führerscheine ab Klasse M wie bisher durch Sachverständige Prüfer.
Gültigkeit einer erst-erworbenen FE jeweils mit Bestehen der Prüfung.
(Erlangung des jeweiligen Mindest-Alters bestimmt nurmehr den frühesten Zeitpunkt der Prüfung.)
Ende der Probezeit nach jeweils zwei Jahren.
Natürlich kann die Erteilung einer FE auf Probe bei entsprechenden Einträgen im Zentral-Register - oder nicht nachgewiesener Fahrpraxis in den bisher erworbenen Klassen - verweigert werden.
wahlweise könnte man sich die Löschung einzelner Einträge auch mit dem Verzicht auf eine FZ-Klasse "erkaufen".
besser - und m.e. legitim - wäre jedoch auch die Möglichkeit, sich - im Rahmen seiner Mittel - an den Kosten für Verkehrs-Sicherheitsmaßnahmen zu beteiligen, bzw. z.B. auch sich als Schülerlotse zur Verfügung zu stellen.

seit über einem Jahr sammele ich jetzt "Unterschriften" für eine Neu-Klassifizierung der Fahrzeug-Typen anhand der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (Liste2, Liste4, Liste5) und Hunni mit Klasse 3/B (Liste).
(allerdings weichen die dort beschriebenen Forderungen im Detail ein wenig von jenen in diesem Text hier ab.) die Reaktionen sind dabei aber durchweg positiv.
Kritiker meinen allenfalls, dass so eine Aktion eh keine Aussicht auf Erfolg hätte.
bisher meinte aber noch niemand, dass die Regelungen, so wie sie heute bestehen und gelten, gut und richtig wären.